FAQ's - Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Frage zum organisatorischen Ablauf.
Ist Ergotherapie/Physiotherapie Verordnungspflichtig und wie komme ich zu einer ärztlichen Verordnung?
Ja, Ergotherapie/Physiotherapie ist verordnungspflichtig! Holen Sie sich von Ihrer:m Hausärzt:in bzw. behandelnden Fachärzt:in eine Verordnung für 10 Einheiten Ergotherapie/Physiotherapie zu je 30/45/60 Minuten (Zeit je nach Verordnung und Bedarf). Wenn ein Hausbesuch erwünscht ist, ist auch ein Vermerk auf der Verordnung notwendig.
Ergotherapie ist derzeit bei den Sozialversicherungsträgern ÖGK und BVA bewilligungsfrei. Für SVS- und KFA-Versicherte ist eine Bewilligung spätestens ab der zweiten Therapieeinheit notwendig.
Nach dem Erhalt der Verordnung (und Bewilligung), können Sie sich bereits einen Termin bei Ihrer:m Ergotherapeut:in ausmachen.
Ist Psychosoziale Beratung Verordnungspflichtig?
Nein, psychosoziale Beratung ist nicht verordnungspflichtig. Sie können sich direkt einen Termin ausmachen ohne vorher eine:n Arzt:Ärztin aufsuchen zu müssen.
Was muss ich zu meinem ersten Termin mitbringen?
Am vereinbarten Erstkontakt-Termin nehmen Sie bitte Ihre Verordnung und aktuelle Befunde mit, falls vorhanden.
Kleiden Sie sich so, dass sie sich gut bewegen können, optional können Sie ein Handtuch mitnehmen.
Wie läuft der Erstkontakt ab?
Ein Typischer Erstkontakt kann wie folgt aussehen:
Die ersten 5-10 Min werden dem organisatorischen Ablauf gewidmet. Hierzu gehört Klärung der Rahmenbedingungen, die Verarbeitung der ärztlichen Verordnung, sowie die Durchsicht der mitgebrachten Befunde.
Anschließend geht es in die Befunderhebung. Je nach Dauer der Befundung, können bereits die ersten Übungen gemacht werden.
Wie werden Ziele festgelegt?
Die Ziele für die Ergotherapie werden gemeinsam in der Therapie festgelegt. Ihr:e Therapeut:in gestaltet die Therapie anschließend so, dass Sie Ihre Ziele möglichst effektiv erreichen und passt Maßnahmen an Ihre Funktionen und Leistung an.
Was, wenn ich meine Befunde vergessen?
Kein Problem, bringen Sie die Befunde gerne beim nächsten Termin mit. Sollten keine Befunde vorhanden sein, dann schildern Sie Ihrer:m Therapeut:in ihre Problematik.
Wie bekomme ich Teile der Kosten von der Krankenkasse zurück?
Nach Abschluss von 10 Therapieeinheiten erhalten Sie eine Sammelrechnung, die Sie zusammen mit der (bewilligten) Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Je nach Krankenkasse erhalten Sie im Anschluss 40%-50% der Gesamtkosten rückerstattet.
Sollten Sie eine Zusatzversicherung haben, können Sie die Sammelrechnung dort ebenfalls einreichen.
Weitere Infos zur Einreichung und Rückerstattung finden Sie auf der Homepage der jeweiligen Krankenkasse.
Was ist der Unterschied zwischen Wahltherapeut:innen und Kassentherapeut:innen?
Kassentherapeut:innen haben einen Vertrag mit einer oder mehreren Krankenkasse(n) abgeschlossen und verrechnen die Leistungen direkt mit den Krankenkassen. Es entstehen somit für Sie keine Kosten, ein etwaiger Selbstbehalt kann je nach Krankenkasse anfallen. Wahltherapeut:innen sind selbstständige Therapeut:innen die keinen Vertrag mit einer Krankenkasse abgeschlossen haben.
Die Abrechnung erfolgt hier direkt mit der:dem Therapeut:in im Anschluss an die Therapieeinheit. Nach Ende der Therapie können Sie die Honorarnote bei der Krankenkasse einreichen und bekommen einen Teil der Kosten rückerstattet.
Kann ich meinen Therapietermin absagen oder verschieben?
Ja, grundsätzlich ist das Verschieben oder Absagen der Therapie möglich. Bitte beachten Sie dabei jedoch die Absageklausel:
„Sollten Sie ein Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie dies mindestens 24h im Vorhinein mitzuteilen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird das volle Honorar dieser Einheit in Rechnung gestellt. Im Ausnahmefall einer Erkrankung bringen Sie bitte zum nächsten Termin eine Krankmeldung mit.“
Quellen:
ÖGK-Österreichische Gesundheitskasse, 2026. https://www.oegk.at/cdscontent/?contentid=10007.866742&portal=oegkportal [abgerufen am 24.06.2026]
KFA–Krankenfürsorgeanstalt der bediensteten der Stadt Wien, 2026. https://www.kfawien.at/cdscontent/?contentid=10007.796553&portal=kfawienportal [abgerufen am 24.06.2026]
BVAEB-Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter, Eisenbahner und Bergbau, 2026. https://www.bvaeb.at/cdscontent/?contentid=10007.852277&portal=bvaebbportal [abgerufen am 24.06.2026]
SVS-Sozialversicherung der Selbstständigen, 2026. https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.816825&portal=svsportal [abgerufen am 24.06.2026]
Ergotherapie Austria, 2026. https://www.ergotherapie.at [abgerufen am 24.06.2026]
Lebens- und Sozialberatung, 2026. https://www.lebensberater.at/ [abgerufen am 25.06.2026]




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